Aktuelles aus dem Bundesfreiwilligendienst
Notiert von jor ~ 15. Januar 2013 ~
Für vor dem 31.12.2012 vereinbarte Bundesfreiwilligendienste gilt noch übergangsweise die alte Richtlinie über die Erstattung der Kosten der pädagogischen Begleitung im Bundesfreiwilligendienst. Mehr darüber im aktuellen Info-Dienst Freiwilligendienste1 aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass nur Kosten erstattet werden, die tatsächlich angefallen seien; insbesondere (???) die Kosten der Begleitung sogenannter Ü‑27 Freiwilliger, also der älteren …
- Vgl. Info-Dienst Freiwilligendienste◄, (23), 11.01.2013 ↩