UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: Aktionspläne entwickeln
Notiert von jor ~ 30. Juni 2014 ~
Heute vor 20 Jahren wurde in das Grundgesetz der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aufgenommen – eine Änderung mit Signalwirkung – so die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen1
So weit, so gut. Doch Recht muss umgesetzt werden. Zum Beispiel durch Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) hat für den Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) einen Handlungsleitfaden mit dem Titel „Beteiligung verändert“ erstellt, der die Erarbeitung eines Aktionsplans erleichtern soll.
Mehr Informationen: Zum Aktionsplan-Projekt des BeB↵ | Zum pdf-download↵ (1,7 MB) des Handlungsleitfaden Beteiligung verändert und hier↵ (2 MB) derselbe in leichter Sprache.2
- „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Behindertenbeauftragte erinnert an 20 Jahre Grundgesetzänderung.↵ Pressemitteilung, 30.06.2014 ↩
- Aktualisiert: 10.07.2014 ↩